KI in der Hochschullehre

Generative KI wollen wir in der Lehre der TH Brandenburg als ein weiteres digitales Werkzeug und Hilfsmittel für didaktische Zwecke beurteilen und nutzen, wo es sinnvoll ist. AI Literacy sehen wir hierbei als wesentliche Schlüsselkompetenz im Bildungsbereich. Handlungsimperative in diesem Umstellungsprozess sind: Informieren, Austauschen, Aufklären und Unterstützen.

Die Durchführung von Prüfungen an der TH Brandenburg regelt die Rahmenordnung. Darin gibt es keine Sonderregelungen für den Einsatz Generativer KI und soll es auch in Zukunft nicht geben. In welchem Umfang Tools erlaubt sind und wie ihr Einsatz ggf. zu dokumentieren ist, entscheidet die jeweilige Lehrperson. Da machen auch die KI-Tools keine Ausnahme. In der Selbstständigkeitserklärung des Prüfungsamtes muss die vereinbarte Nutzung von KI-Tools notiert werden.

Qualitätssicherung und Entscheidungen wie Beurteilung und Notenfestsetzung bleiben menschliche Verantwortung und Verpflichtung. Vollautomatisierte Entscheidungen durch KI sind nach DSGVO verboten.



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